Wer kann Soziotherapie verordnen?
HausärztInnen:
Psychiatrisch und psychotherapeutisch tätige Fachgruppen:
- FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie
- FachärztInnen für Nervenheilkunde
- FachärztInnen für Neurologie
- FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- FachärztInnen mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
- FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Psychologische PsychotherapeutInnen
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
- Psychiatrische Institutsambulanzen/dort tätige FachärztInnen und PsychotherapeutInnen
Diese Fachgruppen dürfen eine Soziotherapie vollumfänglich (120 Stunden in drei Jahren) verordnen. Zur Abklärung einer Therapiefähigkeit können zunächst fünf Probestunden verordnet werden, die nicht von der Krankenkasse bewilligt werden müssen. Soll die Soziotherapie anschließend fortgesetzt werden, ist bei der Krankenkasse ein entsprechender Antrag zu stellen. Einzelheiten zur Verordnung finden Sie hier.
Kliniken im Rahmen ihres Entlassmanagements:
ÄrztInnen anderer Fachrichtungen:
Sie haben noch Fragen zur Verordnung von Soziotherapie? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, ich stehe Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.