Anja Schöndienst - Soziotherapie 

Ablauf einer Soziotherapie

Wie ist der Weg zur Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann z. B. von HausärztInnen sowie von FachärztInnen für Psychiatrie und PsychotherapeutInnen verordnet werden (siehe auch "Infos für Verordnende"). Sollten Sie keine Ärztin/keinen Arzt haben, wenden Sie sich gerne an mich. 

Bei welchen Erkrankungen kann Soziotherapie verordnet werden?

  • bei Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis
  • bei affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen
  • bei allen anderen psychiatrischen Diagnosen, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass
  1. Ihre Fähigkeit, etwas zu planen, stark eingeschränkt ist oder
  2. es Ihnen schwer fällt, Alltagsaufgaben umzusetzen und zu strukturieren oder
  3. wenn Sie nicht mobil sind, z. B. aufgrund von Ängsten keine Wege zurücklegen können oder
  4. wenn Sie eingeschränkt sind hinsichtlich der selbständigen Inanspruchnahme von ärztlichen und/oder psychotherapeutisch verordneten Leistungen

Auch körperliche Erkrankungen wie Epilepsie, Multiple Sklerose, Krebserkrankungen, Rheuma, beginnende Demenz-Erkrankungen, Intelligenzminderungen, Long/Post-Covid oder chronische Schmerzen, die so stark ausgeprägt sind, dass Sie Unterstützung bei der Inanspruchnahme von notwendigen ambulanten medizinischen Behandlungen benötigen, begründen einen Anspruch auf Soziotherapie. 

Wie viele Stunden Soziotherapie stehen zur Verfügung?

Nach der Verordnung einer Soziotherapie durch eine/n Haus- oder FachärztIn oder PsychotherapeutIn finden zunächst fünf Probestunden statt, in denen Sie mich kennenlernen können und in denen Ihr Bedarf besprochen wird. Anschließend wird ein Behandlungsplan erstellt (von mir, gemeinsam mit Ihnen und Ihrer ÄrztIn/PsychotherapeutIn), der zusammen mit einer entsprechenden Verordnung an Ihre Krankenkasse geschickt wird. Insgesamt können innerhalb von drei Jahren 120 Stunden Soziotherapie (jeweils in Schritten von 30 Stunden) beantragt werden. Die Stunden können nach Bedarf genommen werden: benötigen Sie eine intensive Unterstützung, ist diese mehrmals wöchentlich (zwischen 10 und 19 Uhr) für 30, 45 oder 60 Minuten möglich. Geht es Ihnen besser, können weiter auseinander liegende Termine vereinbart werden. Die Soziotherapie endet, wenn die gesetzten Therapieziele erreicht sind, kein Bedarf mehr besteht oder Sie aus einem persönlichen Grund die Therapie nicht mehr fortführen möchten. 

Wer übernimmt die Kosten für eine Soziotherapie?

Bei entsprechender Verordnung und Bewilligung werden die Kosten Ihrer Soziotherapie von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Ich habe eine Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen. 

Es ist ein Eigenanteil von 10 % leisten, d. h. es fällt eine Zuzahlung von mindestens 5 und höchsten 10 Euro pro Behandlungstag an. Bei Personen mit einem Befreiungsausweis fallen diese Kosten weg. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung.

Privat versicherte PatientInnen müssen bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob Soziotherapie mitversichert ist. Soziotherapie ist beihilfefähig.

Eine Selbstzahlung ist möglich, die Kosten für eine 60-minütige Behandlung betragen 85 Euro. 

Wo findet die Soziotherapie statt?

Wenn möglich findet die Soziotherapie als Hausbesuch in Ihrer Wohnung statt. Ich versorge das Stadtgebiet von Bielefeld und die nähere Umgebung. Die Anfahrt erfolgt in einem normalen PKW ohne Werbeaufdrucke, so dass größtmögliche Diskretion gegeben ist. 

Ist eine Soziotherapie verbindlich?

Soziotherapie erfordert ein Mindestmaß an Motivation und Verbindlichkeit. Ich reserviere für Sie in der Regel 60 - 90 minütige Termine, die dann ausschließlich Ihnen zur Verfügung stehen. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie daher bitte spätestens 24 Stunden vorher per Mail oder telefonisch (ggf. die Mailbox benutzen) ab, nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular


 
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