Anja Schöndienst - Soziotherapie 

Wer kann Soziotherapie verordnen?

HausärztInnen:

Dürfen fünf Stunden Soziotherapie verordnen. Die soziotherapeutische Unterstützung kann sofort nach der Ausstellung des entsprechenden Formulars beginnen, es ist keine Genehmigung dieser Stunden durch die Krankenkasse (GKV) erforderlich. Ein wichtiges Ziel der ersten fünf Stunden ist es, eine Mitbehandlung der PatientInnen durch psychiatrische bzw. psychotherapeutisch tätige Fachgruppen auf den Weg zu bringen. Einzelheiten zur Verordnung finden Sie hier.

 

Psychiatrisch und psychotherapeutisch tätige Fachgruppen:

  • FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie
  • FachärztInnen für Nervenheilkunde
  • FachärztInnen für Neurologie
  • FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • FachärztInnen mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
  • FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Psychologische PsychotherapeutInnen
  • Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
  • Psychiatrische Institutsambulanzen/dort tätige FachärztInnen und PsychotherapeutInnen

Diese Fachgruppen dürfen eine Soziotherapie vollumfänglich (120 Stunden in drei Jahren) verordnen. Zur Abklärung einer Therapiefähigkeit können zunächst fünf Probestunden verordnet werden, die nicht von der Krankenkasse bewilligt werden müssen. Soll die Soziotherapie anschließend fortgesetzt werden, ist bei der Krankenkasse ein entsprechender Antrag zu stellen. Einzelheiten zur Verordnung finden Sie hier.


Kliniken im Rahmen ihres Entlassmanagements:

Kliniken können im Rahmen des Entlassmanagements auf dem Formular 26 eine beliebige Anzahl von soziotherapeutischen Stunden für einen Zeitraum von sieben Tagen verordnen. Die soziotherapeutische Unterstützung kann bereits während des stationären Aufenthaltes beginnen und soll eine frühzeitige Entlassung ermöglichen sowie den Übergang vom stationären Bereich in die ambulante Betreuung gewährleisten.


ÄrztInnen anderer Fachrichtungen:

Dürfen ebenso wie HausärztInnen fünf Stunden Soziotherapie verordnen und benötigen hierfür keine spezielle Genehmigung. Einzelheiten zur Verordnung finden Sie hier.


Sie haben noch Fragen zur Verordnung von Soziotherapie? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, ich stehe Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.


 




 
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